FunktionärInnen und Mitglieder
Mitarbeiterin
Vorsitzende
Organisationsstruktur
Historischer Überblick
Am 1. Februar 1895 wird in Wien nach dem Vorbild eines Frauenrechtsschutzvereines in Dresden eine Rechtberatungsstelle für Frauen – vor allem unbemittelten und unverheirateten - eingerichtet. Diese Initiative geht von Auguste Fickert im Rahmen des Allgemeinen Österreichischen Frauenvereins (AÖFV) aus.
Ziel ist eine Stelle für Frauen jedes Standes einzurichten, die ihnen kostenlose Rechtsberatung und –auskünfte erteilt. Neben Beratungen fertigen die Mitarbeiterinnen schriftliche Eingaben an Behörden oder gehen mit den Klientinnen vor Gericht, holen Rechtsmeinungen von Rechtsanwälten ein, die gegebenfalls auch die Klientinnen vor Gericht vetreten.
Diese Beratung findet anfangs in der Wohnung Auguste Fickerts statt. Dann überlässt die Gemeinde Wien dem AÖFV ein Lokal im Gemeindebau am Keplerplatz 5, 1897 kommt ein zweites Lokal in der Martinstraße 100 dazu und als dritte Stelle ab 1901 die Gumpendorferstraße 62. Bader–Zaar erscheint Fickerts Nähe zur Sozialdemokratie ausschlaggebend für diese Standorte in Gemeindebauten. Die Beratung erfolgt anfangs einmal pro Woche durch ehrenamtliche Mitarbeiterinnen. Durch den Anstieg an Klientinnen wird 1902 eine eigene Sektion im AÖFV eingerichtet.
Die Rechtsschutzstelle versteht sich laut Bader-Zaar als sozialpolitische Institution, die auf eine Veränderung der gesellschaftlichen Verhältnisse zielt. Neben der Rechtsberatung wird auch die Mitwirkung an der Reform des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches im Bereich des Ehe- und Familienrechts ein weiterer wichtiger Aufgabenbereich. Die volle Rechtsfähigkeit von Frauen gehört zu den Zielen des AÖFV ebenso wie auch eine Strafrechtsreform mit einer Abschaffung der staatlichen Reglementierung der Prostitution.
verwendete Literatur und Quellen:
Bader-Zaar: Die Wiener Frauenbewegung und der Rechtsschutz für Frauen, 1895-1914. - In: Geschichte und Recht