Funktionen und Mitgliedschaften
Biografie
Emma Hönigsberg stammt urgroßväterlicherseits aus der Prager jüdischen Familie Lieben. Im Alter von 18 Jahren heiratet sie den fast doppelt so alten Mediziner Paul Hönigsberg. Rasch hintereinander werden drei Kinder geboren, eines davon ist die spätere Ärztin und Individualpsychologin Margarete Hilferding-Hönigsberg. Paul Hönigsberg betreibt zunächst eine Praxis in Wien-Ottakring und ist dann Kurarzt in Gleichenberg und Meran, wohin die Familie jeweils mit ihm zieht.
Emma Hönigsberg, die mit ihrem Mann zum liberal eingestellten jüdischen Bürgertum zählt, ist zunächst Mitglied des Allgemeinen österreichischen Frauenvereines, engagiert sich dann im Bund österreichischer Frauenvereine, wo sie vor allem in der Rechtskommission und im Frauenstimmrechtskomitee mitarbeitet.
verwendete Literatur und Quellen:
Das Frauenstimmrecht
List: Mutterliebe und Geburtenkontrolle
Lexikoneinträge
biografiA
Hönigsberg Emma, geb. Breuer; Frauenrechtsaktivistin
Geb. 23. 1. 1851
Gest. 7. 3. 1927
Herkunft, Verwandtschaften: Tochter von Clara (1827–1875) und Carl Breuer (1811 –1853).
LebenspartnerInnen, Kinder: Verheiratet mit Paul Hönigsberg (1834 –1921); Kinder: Otto (1870–1942), Margarethe Hilferding (1871–1942), Adele (1873 –1910), Clara (1879 –1942).
Laufbahn: Mitglied der Rechtskommission des Bundes österreichischer Frauenvereine, Mitbegründerin und Vorstandsmitglied des österreichischen Frauenstimmrechtskomitees. Aus Anlass ihres Todes brachte die „Arbeiter-Zeitung“ folgenden Beitrag: „Am 7. D. starb im Alter von 76 Jahren Genossin Emma Hönigsberg. Sie wurde ihrem Wunsch gemäß in aller Stille eingeäschert. Sie hatte im Jahre 1906 die Frauenrechtsschutzstation Ottakring als eine Ergänzung zur allgemeinen Rechtsschutzstelle im Arbeiterheim gegründet und vier Jahre lang allein geleitet. Mit der Zeit gewann sie die Beihilfe mehrerer Rechtsanwälte und einiger Frauen, die dann mit ihr gemeinsam in uneigennützigster Weise in Rechtsfällen Beistand leisteten. Bis kurz vor ihrem Tode hat sie ihre verdienstvolle Tätigkeit ausgeübt, und besonders ihre Vermittlung bei Streitigkeiten zwischen Eheleuten, Verwandten und Nachbarinnen war sehr oft erfolgreich. Es ist keine Übertreibung, zu sagen, daß sie tausenden von Frauen teils unnötige oder aussichtslose Prozesse erspart, teils unentgeltlichen Rechtsbeistand verschafft hat.“ (Arbeiter-Zeitung, 23. März 1927, zit. n. List 2006, S. 191).