Funktionen und Mitgliedschaften
Biografie
Edmund Bernatzik ist Professor der Rechtswissenschaften in Wien und Experte für Staats- und Verwaltungsrecht. Er ist führend beteiligt an der Umgestaltung des altösterreichischen Polizeistaates zum Rechtsstaat.
1900 erscheint sein Gutachten "Die Zulassung der Frauen zu den juristischen Studien". Darin geht er von der Statuierung der freien Berufswahl und Berufsausbildung in Art. 18 des österreichischen Grundrechtekatalogs von 1867 aus. Seiner Ansicht nach ist die Zulassung von Frauen zum Universitätsstudium die logische Konsequenz ihrer Zulassung zur Matura und der Staat solle und müsse es „den Frauen ermöglichen, dieselbe Bildung zu erreichen, wie dem Manne“. Die Erfüllung seiner Forderung lässt jedoch auf sich warten und so gründet ein Kuratorium der bürgerlichen Frauenbewegung unter seinem Vorsitz 1917 die "Rechtsakademie für Frauen" mit einem zweijährigen Lehrgang, die mit der Einführung des regulären Studiums wieder aufgelöst wird.
Seine Tochter, Marie Hafferl-Bernatzik, wird als dritte Frau Österreichs am 22. Mai 1922 an der Universität Wien zum Dr. iur. promoviert.
verwendete Literatur und Quellen:
Österreichisches Biographisches Lexikon
Berger: Das Frauenstudium an der Universität Wien im Zeichen des Liberalismus
Ausgewählte Publikationen
Quellen und Sekundärliteratur
Material in Archiven und Sammlungen
- IÖRG, Nachlass Edmund Bernatzik